1. Geltungsbereich. Diese Bedingungen regeln die Nutzung von trexpor.com und den Angebotsprozess. TREXPOR erbringt B2B-Dienstleistungen für Exportbeschaffung, Herstellerprüfung und Logistikkoordination. Die vertragsschließende juristische Person und ihre registrierten Angaben sind in jedem formellen Angebot und unterzeichneten Vertrag aufgeführt. Diese Website richtet sich ausschließlich an Unternehmen, nicht an Verbraucher.
2. Angebote und Verträge. Von TREXPOR veröffentlichte oder versandte Angebote sind unverbindliche Aufforderungen zur Verhandlung. Ein verbindlicher Vertrag entsteht erst, wenn beide Parteien einen schriftlichen Kaufvertrag unterzeichnen, der Produkte, Mengen, Incoterms 2020, Zahlungsmeilensteine und Lieferbedingungen festlegt. Bei Widersprüchen hat der unterzeichnete Vertrag Vorrang vor dieser Website.
3. Zahlungen. Zahlungsmodelle wie 40/60, Akkreditiv oder Bankgarantie werden vor Produktionsbeginn vertraglich vereinbart. Verladefotos und GPS-Tracking werden entsprechend dem Vertrag bereitgestellt.
4. Haftung. Internationale Beförderungen unterliegen den jeweils anwendbaren Übereinkommen, etwa CMR im Straßengüterverkehr. Die Haftung von TREXPOR wird im jeweiligen Kaufvertrag definiert und begrenzt. Angegebene Laufzeiten sind Schätzwerte und nicht garantiert.
5. Anwendbares Recht. Diese Bedingungen und alle Verträge unterliegen dem Recht der Republik Türkiye. Der zuständige Gerichtsstand wird im unterzeichneten Vertrag festgelegt. Kontakt: info@trexpor.com
6. Umgehungsverbot. Von TREXPOR vorgestellte oder zusammengeführte Parteien dürfen TREXPOR bei einem aus dieser Einführung entstehenden Geschäft für 24 Monate ab dem späteren Zeitpunkt der ersten Einführung oder der letzten durch TREXPOR vermittelten Transaktion weder direkt noch indirekt umgehen. Eine bereits bestehende Geschäftsbeziehung ist nur ausgenommen, wenn sie TREXPOR innerhalb von fünf Werktagen schriftlich offengelegt und durch überprüfbare Nachweise belegt wird. Soweit gesetzlich zulässig, haftet die verletzende Partei für unbezahlte Provisionen und Dienstleistungsentgelte, nachgewiesene Schäden und angemessene Durchsetzungskosten. Direkte Geschäfte bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von TREXPOR; das unterzeichnete Angebot oder der Vertrag kann zusätzliche Bestimmungen enthalten.

